Gefahren im Netz

Gefahren im Netz

Foto: Shutterstock, Bloomua

Wir habent beim Fachkommissariat Cybercrime des Landeskriminalamtes 5 in Hamburg nachgefragt

1. Wo lauern im Netz für Kinder die größten Gefahren?

Zum einen natürlich, wenn sie auf Seiten mit ungeeigneten Inhalten stoßen, z.B. mit sexuellen und gewaltverherrlichenden Zusammensetzungen. Gefährlich wird es auch, wenn sie persönliche Daten freigeben wie Geburtsdaten, Kontodaten etc. Dann kommt das Cybermobbing hinzu und die Tatsache, dass gepostete Fotos oder Chat-Kommunikationen dauerhaft im Netz bleiben. Auch die Gefahr der sogenannten „Abzocke", wie Abofallen oder andere als kostenfrei erscheinende Angebote, ist im Netz sehr hoch. Abschließend birgt das Netz auch noch die Gefahr vor übermäßiger Nutzung bis hin zur Internet-Sucht und besonders für sehr labile Kinder sogenannte Selbstmord-Foren etc.

2. Welchen Anteil an der Gesamtkriminalität hat die Internet-Kriminalität in Hamburg inzwischen?

In Hamburg gab es 2015 2.646 Taten von Internetkriminalität – das sind 1,1% der Gesamtkriminalität in Hamburg. 73,8% der Fälle konnten aufgeklärt, 1265 Tatverdächtige ermittelt werden.

3. Worauf sollten Eltern achten, wenn sie ihrem Kind den ersten Internetzugang ermöglichen?

Eltern sollten Vorbild sein, immer interessiert sein an dem, was das Kind im Netz macht und zeitliche und inhaltliche Regeln aufstellen. Sie sollten ihrem Kind vertrauen (es nicht ständig kontrollieren) und auch bereit sein, von dem Kind zu lernen, da Kinder oft schnell weit aus versierter im Umgang mit den neuen Medien sind. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein. Gefahren im Netz sollten sachlich und ruhig angesprochen und thematisiert werden, damit keine Ängste entstehen.

4. Worauf müssen Eltern achten, wenn sich die Kinder in Chats bewegen?

Eltern sollten die Kinder darauf hinweisen, nicht zu viel in Chats preiszugeben – insbesondere, wenn man die Person nicht gut kennt. Bei Problemen gibt es in manchen Chats auch einen Moderator, an den man sich wenden kann. Zudem kann man Nachrichten von bestimmten Personen im Chat blockieren.

5. Gibt es bestimmte Chat-Muster (Formulierungen), bei denen man besonders aufmerksam werden sollte?

Besonders aufpassen muss man, wenn sehr schnell (nach kurzem Kennenlernen) nach bestimmten persönlichen Vorlieben gefragt wird. Das geht dann häufig sehr schnell in eine sexuelle oder gewaltverherrlichende Richtung.

6. Was kann man gegen Cybermobbing unternehmen? Ist es sinnvoll, Anzeige zu erstatten?

Allgemein sollten sich die Kinder auf jeden Fall mit Problemen jeder Art den Eltern anvertrauen. Ziel muss es sein, die Kinder aus ihrer Opferrolle heraus zu bekommen. Auf jeden Fall ist der Cop4U ein adäquater Ansprechpartner und Ratgeber, der möglicherweise schon im Vorfeld Schlimmeres verhindern kann. In vielen Fällen hilft auch die schulische Beratungsstelle, da die Täter oft aus dem näheren Umfeld kommen. Betroffene Kinder sollten auch ihre Vermutungen äußern. Oft zeigt es sich, dass sie mit ihrer Einschätzung richtig liegen. Die Polizei nimmt natürlich sofort die Ermittlungen auf, wenn eine konkrete Straftat vorliegt. In Betracht kommen hier zum Beispiel Delikte wie Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede.

9. Was kann ich machen, wenn mein Kind in Abofallen tritt?

Die Polizei spielt in solchen Fällen nur eine untergeordnete Rolle und kann wenig machen. Hier sollte man sich direkt an einen Anwalt wenden, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Die häufigsten Gefahren im Internet sind:

Cybermobbing

Unter Cybermobbing (auch Cyber-Bullying) versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Personen übers Handy oder Internet. Häufig stammt der Täter zwar aus dem persönlichen Umfeld, bleibt aber im Netz anonym, sodass das Opfer nicht weiß, woher und warum der Angriff ihn trifft.

In-App-Käufe

Kostenlos heruntergelandene Apps für das Smartphone bieten manchmal kostenpflichtige Zusatzfunktionen an. So können Kinder z.B. in einer Spiele-App gegen Geld weitere Level des Spiels aktivieren. Tipp: Auf iOS-Geräten kann man In-App-Käufe deaktivieren. Für Android-Geräte gibt es eine Passwort-Sperre.

Abofallen

Erst, wenn die dazugehörige Rechnung im Briefkasten liegt oder ein so genannter Drittanbieter Abo-Kosten einfach auf der Handyrechnung geltend macht, bemerkt man, dass man in eine Abofalle getappt ist. Abofallen verstecken sich im Internet und auf dem Smartphone z.B. hinter vermeintlich kostenlosen Programmen, Klingelton-Downloads und Werbebannern. Sie bieten Leistungen an, kennzeichnen aber nur unzureichend, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt.
Tipps:
Unter www.verbraucherzentrale.de finden Sie vorgefertigte Schreiben, um dem Abo zu widersprechen.
Lassen Sie sich von Ihrem Netzanbieter kostenlos eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten. Sie schützt vor unberechtigten Zahlungen an die Anbieter der Abofallen.

Filesharing

Internettauschbörsen bieten den kostenlosen Download von Musik oder Filmen an. Das klingt erstmal reizvoll, aber wer beim sogenannten Filesharing urheberrechtlich geschützte Musikstücke und Filme herunterlädt oder ins Netz stellt, begeht eine Urheberrechtsverletzung, die juristische Folgen haben kann. Außerdem bergen Filesharing-Netzwerke immer die Gefahr, Viren, Würmern, Trojanern oder Spyware-Programmen den Zugang auf den eigenen Rechner zu ermöglichen.

Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt

Erschreckende Zahlen verdeutlichen das Ausmaß von Cybermobbing: 17% der befragten jugendlichen Internet-Nutzer berichten laut JIM-Studie 2014, dass über sie schon einmal etwas Falsches oder Beleidigendes online in Umlauf gebracht wurde. 38% gaben an, dass jemand aus ihrem Bekanntenkreis schon einmal mittels Internet oder Handy fertiggemacht wurde.

Rechts-Experte Christian Solmecke (von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Niederlassungen in Hamburg und Köln, Anwalt für Medien- und Internetrecht): „Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sind zwar noch nicht strafmündig, es kann aber zivilrechtlich Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Je nachdem wie schwer die angerichteten psychischen Schäden bei den Betroffenen sind, können die Schadensersatzansprüche schnell mehrere 1.000 Euro betragen und sich auch auf den Ersatz ärztlicher Betreuungskosten beziehen. Das Landgericht Memmingen hat im letzten Jahr einen zur Tatzeit 12-jährigen Schüler zu 1.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt (Urteil vom 3.2.2015 - Az.: 21 O 1761/13), weil der betroffene Mitschüler durch die Äußerungen in schwerer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Jugendlichen über 14 Jahren droht unter Umständen auch Jugendarrest."

Was Eltern tun können, wenn ihr Kind Opfer von CyberMobbing wird
(Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Dokumentieren Sie den Vorfall
Notieren Sie sich alle Informationen über die Täter und die Plattform, über die das Mobbing stattfindet. Machen Sie Screenshots von beleidigenden Einträgen und speichern Sie Mails und Nachrichten mit diffamierenden Inhalten.

Wenden Sie sich an den Betreiber
Informieren Sie den Betreiber der Plattform über die Vorfälle. Liefern Sie ihm dabei so viele Details wie möglich. Der Betreiber ist dazu verpflichtet, die Verunglimpfungen aus seinem Angebot zu löschen.

Suchen Sie das Gespräch
Wenn Sie den Täter oder die Täterin kennen, können Sie das Gespräch mit den Eltern suchen oder auch mit der Schule. Wird das Mobbing erst einmal thematisiert, hören die Attacken oftmals schon auf.

Erstatten Sie Anzeige
In Fällen von massiven Beleidigungen und Drohungen und groben Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist eine Strafanzeige gegen den oder die Täter möglich. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Vorfälle zuvor so gut wie möglich dokumentiert haben und an die Polizei weitergegeben.

Internetsucht - ist mein Kind gefährdet?

Ihr Kind verbringt Stunde über Stunde versunken in seinem Online-Spiel? Der Kontakt zu Freunden findet eigentlich nur noch über die sozialen Netzwerke statt? Und Sie fragen sich, ob dieses Verhalten noch normal oder Ihr Kind vielleicht schon auf dem Weg in eine Internetsucht ist? Der folgende Fragebogen beinhaltet Kriterien zur ersten Einschätzung einer möglichen Gefährdung.

Hat Ihr Kind ein starkes Verlangen, am Computer zu spielen oder das Internet nutzen zu wollen?
ja/nein

Hat Ihr Kind die Kontrolle über das zeitliche Ausmaß des Computerkonsums verloren?
ja/nein

Scheiterten bereits Versuche, den Computerspiel- und Internetkonsum einzuschränken oder aufzugeben?
ja/nein

Nutzt Ihr Kind den Computer und das Internet, um Stress oder Aggressionen abzubauen oder Probleme zu verdrängen?
ja/nein

Führt es bei Ihrem Kind zu psychischem oder körperlichem Unwohlsein, wenn es den Computer nicht nutzen kann?
ja/nein

Vernachlässigt Ihr Kind wichtige schulische und soziale Pflichten, wie die Familie, den Freundeskreis oder den Sportverein?
ja/nein

Verbringt Ihr Kind trotz negativer Auswirkungen immer noch mehr Zeit vor dem Bildschirm?
ja/nein

Haben Sie das Gefühl, Computer bzw. Internet dominieren Gefühle, Gedanken und Verhalten Ihres Kindes?
ja/nein

Wenn Sie mindestens drei der Aussagen mit ja beantwortet haben, sollten Sie sich mit Fachleuten besprechen und Rat einholen. Dafür eignen sich z.B. Erziehungs- oder Suchtberatungsstellen. Familienberatungsstellen finden Sie unter www.bke.de, Suchtberatungsstellen finden Sie unter www.fv-medienabhaengigkeit.de

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