ERV-Tipps zur Klassenfahrt

ERV-Tipps zur Klassenfahrt

Von der Abschlussfahrt nach Spanien über das Skilager in Österreich bis hin zur Klassenfahrt nach Prag oder Amsterdam – während sich Schüler auf die Reisezeit mit ihren Klassenkameraden freuen, sind bei Eltern meist noch viele Fragen offen. Die Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung) Birgit Dreyer hat die Antworten und gibt wertvolle Tipps für die Vorbereitung.

1. Muss mein Kind mit auf die Klassenfahrt?
Ob aus gesundheitlichen, finanziellen oder religiösen Bedenken – es gibt einige Gründe, weshalb es Eltern lieber wäre, ihre Kinder nicht mit auf die Klassenfahrt zu schicken. „In den Schulordnungen ist verankert, dass es sich bei einer Klassenfahrt um eine Schulveranstaltung handelt“, weiß Dreyer. Daher wird eine Teilnahme der Schüler grundsätzlich vorausgesetzt. Dennoch darf und kann niemand dazu gezwungen werden, gegen seinen Willen mit auf die Reise geschickt zu werden. „Eltern sollten allerdings daran denken, dass die Erlebnisse während der Klassenfahrt zum einen sehr förderlich für die Klassengemeinschaft sein können“, so die ERV-Reiseexpertin. „Zum anderen haben die Kleinen dadurch die Möglichkeit ihre sozialen Fähigkeiten, wie etwa ihre Selbstständigkeit und die Offenheit anderen gegenüber zu verbessern.“ Eltern sollten eine Teilnahme zum Wohle der Kinder daher nicht von vornherein ausschließen.

2. Ist mein Kind ausreichend versichert?
Bei Klassenfahrten, die von der Schule aus organisiert sind, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Verletzt sich ein Kind beispielsweise während einer gemeinsamen Wanderung, werden die Kosten hierfür übernommen. Sinnvoll ist dennoch der Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung. „Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nämlich nicht so umfangreich, wie der einer privaten Reise-Krankenversicherung. Er greift – im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung – nur bei einem Unfall, nicht bei einer Erkrankung“, weiß Dreyer. Dazu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen nur bis zu einer bestimmten Höhe und bei festgelegten Vertragsärzten übernimmt. In manchen Ländern, zum Beispiel in den USA, zahlt sie gar nicht. „Selbst in Ländern wie Österreich oder Italien entstehen aber häufig höhere Kosten, welche die gesetzlich Versicherten dann selbst zahlen müssen“, erklärt Dreyer. Ein weiterer Vorteil der privaten Reise-Krankenversicherung, zu der auch Verbraucherschützer raten, ist der darin enthaltene Krankenrücktransport, den gesetzliche Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernehmen. Kann ein Schüler die Reise erst gar nicht antreten, beispielsweise aufgrund eines Magen-Darm-Virus, ersetzt eine Reiserücktritts-Versicherung die trotzdem anfallenden Kosten. „Wichtig zu wissen für Eltern und Lehrer ist, dass es für Klassenfahrten spezielle Gruppenreiseversicherungen inklusive Reiserücktritts- und Reise-Krankenversicherung gibt“, so die ERV-Reiseexpertin. „Für Eltern empfiehlt es sich daher vor der geplanten Tour mit dem zuständigen Lehrer über die Versicherungsmöglichkeiten zu sprechen.“

3. Wie hoch dürfen die Kosten für eine Klassenfahrt maximal sein?
In den Verordnungen gibt es keine klaren Angaben über den Höchstbetrag einer Klassenfahrt. „Zumutbar“ müssen die Kosten für alle sein. „Dennoch ist erwiesen, dass die Fahrten immer teurer werden. Schon alleine, weil dabei zunehmend weite Strecken zurückgelegt werden“, erklärt Dreyer. Wichtig ist demnach, dass die Reise früh genug angekündigt wird. Dadurch haben Eltern die Möglichkeit die Kosten gegebenenfalls anzusparen oder entsprechende Fördermittel zu beantragen. „Eltern sollten aber auch nicht davor zurückschrecken, bei einem Elternabend die Problematik anzusprechen“, rät die Reiseexpertin. „Meistens geht es anderen ähnlich und man kann so gemeinsam für ein kostengünstigeres Reiseziel plädieren.“

4. Darf der Lehrer verbieten, Handys oder Smartphones mitzunehmen?
Vor der Abreise legen Lehrer bestimmte Regeln fest, um ein möglichst harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Dazu kann und darf auch ein Handyverbot gehören. „Smartphone, Tablet & Co. zu Hause zu lassen, hat zwei Vorteile“, weiß Dreyer. „Einerseits sind die Schüler nicht abgelenkt und können sich voll und ganz auf die Pflege der Klassengemeinschaft konzentrieren. Andererseits sollen die Kinder durch eine Klassenfahrt selbständiger werden. Regelmäßige Anrufe der Eltern sind dem nicht gerade dienlich.“ Eltern dürfen natürlich dennoch Kontakt zu ihrem Nachwuchs aufnehmen. Ein Anruf bei der Unterkunft oder beim Lehrer ist im Bedarfsfall in Ordnung, solange sich die Anzahl der Anrufe in Grenzen hält. Schließlich soll der reibungslose Verlauf der Klassenfahrt nicht beeinträchtigt werden.

5. Wie viel Taschengeld gebe ich meinen Kleinen mit?
Wie hoch das Taschengeld für eine Klassenfahrt ausfallen sollte, hängt zum einen vom Alter des Schülers und dem Reiseziel ab. Zum anderen sollten Eltern aber auch darauf achten, welche „versteckten Kosten“ die Reise beinhaltet. „Mama oder Papa sollten im Vorhinein klären, ob zum Reisepreis noch weitere Kosten, wie Eintritte oder Fahrkarten, dazu kommen“, rät Dreyer. Dies wird in der Regel auch vorab auf einer Informationsveranstaltung zur Klassenfahrt geklärt. „Grundsätzlich sollte das Taschengeld für kleinere Annehmlichkeiten, wie Süßigkeiten, dienen. Deshalb dürfte je nach Altersstufe ein geringer zweistelliger Bereich ausreichen.“

Weitere Infos gibt es unter www.erv.de.

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