www - haften Eltern für ihre Kinder?

www - haften Eltern für ihre Kinder?

Wenn unsere Kinder im Netz unterwegs sind, kann das unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rechts-Experte Christian Solmecke, Anwalt für Medien- und Internetrecht erklärt, wofür Eltern haften und wofür nicht.

Muss ich dafür geradestehen, wenn mein Kind im Internet etwas kauft?

Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können keine Verträge eingehen. In diesem Fall können die Eltern den Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware zurückverlangen. Sind die Kinder über 7 Jahre alt, sind rechtlich nachteilige Verträge (z. B. Kaufverträge) nur mit vorheriger Einwilligung der Eltern oder nach Genehmigung des Vertrages durch die Eltern, gültig. Eine Ausnahme liegt vor, wenn das Kind etwas direkt mit seinem Taschengeld kauft, das ihm für diese Zwecke überlassen worden ist. Bestellungen aus dem Internet fallen nicht unter den Taschengeldparagraphen, da Bestellungen aus dem Internet regelmäßig hinterher bezahlt werden.

Wie ist die Rechtslage, wenn mein Kind mit dem Smartphone in eine Abofalle tappt?

Tappt das Kind in eine Abofalle, können die Eltern die Genehmigung einfach gegenüber dem Unternehmen verweigern. Es kommt dann kein wirksamer Vertrag zustande. Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ greift nicht bei Abo-Verträgen.

Kostenlos Musik oder Filme im Internet zu tauschen ist nicht immer legal. Muss ich zahlen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert?

Der Download von Filmen oder Musik über Filesharing-Netzwerke ist eindeutig illegal. Eine Abmahnung der Rechteinhaber richtet sich zunächst immer an den Anschlussinhaber. Es wird zunächst vermutet, dass der Anschlussinhaber auch Täter ist. Diese Vermutung kann der Anschlussinhaber jedoch widerlegen, indem er vorträgt, dass auch andere Personen Zugriff auf den Anschluss hatten. In diesem Fall kommt nur noch eine Haftung als Störer in Betracht, wenn der Anschlussinhaber seine Kinder nicht über den richtigen Umgang im Internet belehrt hat.

Weitere Fragen zum Thema klärt Christian Solmecke in seinem Handuch „Internetrecht für Eltern“, das unter http://wbs.is/internetrecht-eltern kostenlos zur Verfügung steht.
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CONNECTED HOME

Wenn die Familie wächst, wachsen auch die Ansprüche an ein schönes Zuhause. In jedem Zimmer online sein, Musik hören, Filme schauen … Wir sprachen mit Achim Sterling, Inhaber des Elektrofachgeschäfts „Sterling media@Home", über die Entwicklungen der intelligenten, familientauglichen Haustechnik.

Sterling: „Eltern halten sich automatisch mehr zu Hause auf und möchten es - verständlicher Weise - dann auch schön und den modernsten Möglichkeiten angepasst haben. Nun wird in intelligente Haustechnik investiert und da gibt es besonders tolle Angebote. Wir beraten sehr intensiv und schauen, was individuell möglich ist. Angefangen von Technikmöbeln, die die Geräte vor dem Spielzeughammer oder dem Filzstift schützen, über eine komplette Vernetzung aller Geräte, so dass man von überall aus alle Geräte bedienen und überall online sein kann bis hin zur Rund-um-Beschallung, damit man sogar im Badezimmer seine Lieblingsmusik in bester Qualität hören kann. Ein weiterer Trend geht weg von den klassischen Kassetten- oder CD-Rekordern hin zum mp3Player - schon bei den Kleinsten. Entweder mit Kopfhörer ideal für unterwegs oder mit einem Bluetooth-Lautsprecher im Kinderzimmer kann dann kabellos das Hörspiel oder die Lieblingsmusik vom mp3-Player oder vom Smartphone gehört werden."

Sterling media@Home • Winterhuder Marktplatz 6-7 • 22299 Hamburg • Tel. 477999 • Mail: media@home-sterling • www.home-sterling.de

Machen Sie das Gerät kindersicher!

Beim Erlernen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Handy und Smartphone helfen kindgerechte Einstellungen im Betriebssystem des Gerätes und geeignete Filterprogramme. Sie erschweren z.B. das Installieren neuer Apps oder sperren kostenpflichtige Dienste. Konkrete Möglichkeiten und Anleitungen dazu finden Sie unter www.klicksafe.de

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