Cybermobbing

Bedrohung und Belästigung im Netz

Cybermobbing

Von Cybermobbing spricht man, wenn jemand mit Hilfe verschiedener Medien und zum größten Teil in diesen Medien gemobbt wird. Fälle von Cybermobbing sind: bösartige E-Mails oder SMS, wenn er oder sie im Internet, z.B. Facebook oder im Chat angepöbelt und sogar beleidigt wird oder wenn peinliche Bilder oder Videos im Internet auftauchen.

Wissenschaftler haben ausgerechnet, dass jede Woche 500.000 Kinder in Deutschland in der Schule gemobbt werden. Dazu kommen immer mehr Fälle von Cybermobbing.

Das LBS-Kinderbarometer fragte in der aktuellen Untersuchung vom 29. Oktober 2012, ob Kinder „unangenehme oder seltsame Dinge auf das Handy“ geschickt bekommen. Jedes fünfte Kind bejahte. 44 Prozent der Kinder gaben an, im Internet bereits „unangenehme oder seltsame Dinge“ gesehen zu haben. Alarmierend: Kinder, die unter dem Eindruck der beschriebenen negativen Einflüsse stehen, fühlen sich weniger wohl in der Schule und in der Familie. Kinder mobben sich im Internet und auf Handys, schauen sich Videos von Prügeleien an oder drehen diese sogar selbst. Aktuelle Zahlen zeigen zwar, dass die Problematik nur eine Minderheit betrifft, aber die Betroffenen leiden um so mehr unter den schlechten Erfahrungen.

  • Cybermobbing ist kein Massenphänomen unter Kindern, aber die Intensität ist hoch: Drei Prozent der Kinder geben an, „oft“ oder „sehr oft“ Opfer zu sein, doppelt so viele Kinder sind Täter.
  • Prügelvideos: Ein Viertel der Kinder hat bereits erlebt, wie eine Prügelei mit dem Handy gefilmt wurde, fast jedes zehnte Kind erlebt das sogar „oft“ oder „sehr oft“.

Kann die Polizei helfen?

In Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing. Aber die Polizei kann immer dann tätig werden, wenn ein Straftatbestand vorliegt, wenn also ein allgemeines Gesetz zum Schutz der Bürger verletzt worden ist.

Sprecherin Karina Sadowsky von der Polizei Hamburg: „Die Polizei nimmt natürlich sofort die Ermittlungen auf, wenn eine konkrete Straftat vorliegt. In Betracht kommen hier zum Beispiel Delikte wie Bedrohung, Beleidigung oder Üble Nachrede. Bevor es aber zu Straftaten kommt, ist in jedem Fall der Cop4U an der Schule ein adäquater Ansprechpartner und Ratgeber, der möglicherweise schon im Vorfeld Schlimmeres verhindern kann.“

In Fällen von Cybermobbing sollten die Vorfälle gut dokumentiert sein. Es empfiehlt sich, die entsprechenden E-Mails auszudrucken, SMS aufzuheben, Chatprotokolle im Messenger zu speichern und Screenshots zu machen von den Webseiten, auf denen das Mobbing stattfindet.

Strafbar macht sich auch, wer ständig mit jemandem gegen seinen Willen über Handy, E-Mail oder Messenger Kontakt aufnimmt. Man spricht von Nachstellung, wenn dadurch das normale Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird. Auch wenn Bilder gegen den eigenen Willen in die Öffentlichkeit gelangen, wird’s unangenehm. Grundsätzlich gilt: Nicht jede Situation darf fotografiert werden und nicht jedes Foto darf veröffentlicht werden! Der höchstpersönliche Lebensbereich muss geschützt bleiben (§ 201a StGB).

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