Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Das Serviceportal www.familien-wegweiser.de erklärt die geplanten Neuerungen.

Durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt werden. Darauf haben sich Bund und Länder im Januar geeinigt. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Bundesrat am 10. Februar 2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. Inkrafttreten wird die Reform zum 1. Juli 2017.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Mit der Regelung werden mindestens 121.000 Kinder mehr erreicht als bisher.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Laufe des Frühjahrs 2017 abzuschließen.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausfallen. Ansonsten müssten sie gleichzeitig für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen und für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen.

In vielen Fällen sichert der Unterhaltsvorschuss nicht nur die finanzielle Situation der Familien von alleinerziehenden Elternteilen ab. Oft erreichen die Unterhaltsvorschussstellen mit ihren Bemühungen, dass der Partner den Unterhalt tatsächlich bezahlt.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder. Seit 1. Januar 2017 beträgt er:

  • für Kinder von 0-5 Jahren 150 Euro,
  • für Kinder von 6-11 Jahren 201 Euro,
  • für Kinder von 12-17 Jahren 268 Euro (voraussichtlich ab Juli 2017).

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